Die Petition „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ kann noch bis zum 13. Juli unterzeichnet werden.

Wir als Schulsozialarbeitende der weiterführenden Schulen und Oberstufenzentren in der Landeshauptstadt Potsdam setzen uns für die vielfältigen Initiativen ein, die eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz fordern. Im Fokus steht eine Petition aus Brandenburg mit der Forderung der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz aus dem Frühjahr. Sie wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten initiiert und wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) unterstützt. 1992 hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 angenommen, in unserer Verfassung sind die UN-Kinderrechte jedoch nicht. Zuletzt gab es im Jahr 2021 den Versuch, die Kinderrechte extra in der Verfassung zu verankern, ohne Erfolg. Dabei sind Kinder und Familien das Fundament unserer Gesellschaft und Kinderrechte die Säule einer Politik, in der bei wichtigen Entscheidungen auch die Auswirkungen auf Kinder und ihre Zukunft geprüft werden müssen.

Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention:

  • Recht auf Nichtdiskriminierung
  • Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung
  • Einhaltung der Kindesinteressen
  • Recht auf Partizipation

Infos zur Petition und zum Mitmachen hier

Die UN-Kinderrechtskonvention gibt es in voller Länge hier